Man wird ja immer mal wieder aufgefordert für dieses oder jenes eine Kopie seines Persos einzureichen und hat irgendwo im Hinterkopf, dass man das Teil doch eigentlich gar nicht kopieren darf.

Die Menschen von datenschutzbeauftragter-info.de sind der Sache mal auf den Grund gegangen und haben für uns eine Antwort auf die Frage, ob man das machen darf.

Was dabei rauskam: Eine Kopie sei daher unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Voraussetzungen zulässig.

Wie die genau aussehen, könnt ihr hier nachlesen:

datenschutzbeauftragter-info.de: Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt?

Update

AitschPi ließ folgenden Kommentar hier, auf den ich gerne verweisen möchte:
Schade. Ein Großteil ist gut erklärt. Aber dann spukt die alte Angst vor der Kopie durch den Beitrag und die Kommentare. Eine Unterscheidung zwischen Analog- und Digitalkopierer ist schon abenteuerlich, zumal Analogkopierer wohl nur noch in betagten Bibliotheken der Juristenfakultäten ihr Tageswerk verbringen. Ein Scan ist auch nach §20 PAuswG nicht verboten, genau sowenig wie ein Erfassen der Ausweisnummer.
Wichtig ist fast immer nur eins: Bei nicht rein privaten Sachen muss man sich stets fragen, welche Daten zwingend notwendig sind und ob aus den erfassten Daten andere Informationen, die nicht erfasst werden dürfen, rekonstruiert werden können. Und sammeln sollte man diese Daten erst recht nicht.
Übrigens: Die Stellungnahme des BMI ist inhaltlich fast noch besser als der Artikel – leider aber wohl zu juristisch angehaucht.

2016-04-11_Muster_des_Personalausweises_VS

Das Titelbild basiert auf einem Foto von Glen Noble. Lizenz: CC0 1.0. Danke!

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2 Kommentare

  1. Schade. Ein Großteil ist gut erklärt. Aber dann spukt die alte Angst vor der Kopie durch den Beitrag und die Kommentare. Eine Unterscheidung zwischen Analog- und Digitalkopierer ist schon abenteuerlich, zumal Analogkopierer wohl nur noch in betagten Bibliotheken der Juristenfakultäten ihr Tageswerk verbringen. Ein Scan ist auch nach §20 PAuswG nicht verboten, genau sowenig wie ein Erfassen der Ausweisnummer.
    Wichtig ist fast immer nur eins: Bei nicht rein privaten Sachen muss man sich stets fragen, welche Daten zwingend notwendig sind und ob aus den erfassten Daten andere Informationen, die nicht erfasst werden dürfen, rekonstruiert werden können. Und sammeln sollte man diese Daten erst recht nicht.
    Übrigens: Die Stellungnahme des BMI ist inhaltlich fast noch besser als der Artikel – leider aber wohl zu juristisch angehaucht.

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