Auch ich habe heute morgen ein kleines Fundstück anzubieten.

Falls die restliche Gültigkeitsdauer eines ScanRail-Pässe aus offensichtlichen Gründen (z.B. Unfall, Krankheit oder Tod nachgewiesen durch ein ärztliches Attest) nicht ausgenutzt werden kann, liegt es im Ermessen der skandinavischen Beförderer, eine Teilerstattung vorzunehmen. Ein solcher Antrag ist zu senden an: ***

Gefunden bei der deutschen Bahn, als Info über ein InterrailTicket. Es ist doch beruhigend zu wissen, dass man im Todesfalle eventuell sein Geld zurückerstattet bekommt.

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